Peka Anhängerkupplung

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D-MARKs
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Peka Anhängerkupplung

Beitrag von D-MARKs »

Hallo zusammen!

Ich hatte seinerzeit mal am ´73er eine Peka-AHK, die mir leider weggerostet ist.
An meinen ´74er würde ich jetzt gerne wieder eine solche montieren.
Die Kupplung hebe ich mir heute geholt, leider finde ich aber mein altes Gutachten nicht mehr.

Hat von Euch vielleicht noch jemand selbiges liegen?? :help:

(Pekatyp Nr.: R 81/1, Prüfzeichen M 3880, für Limousine und Variant ab 05.73 bis 07.77)

Sonst muß ich wohl wieder beim TÜV nachfragen :evil3:

Gruß,
Dirk
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OST
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Re: Peka Anhängerkupplung

Beitrag von OST »

Moin Dirk,

ich kann Dir zwar nicht weiterhelfen, aber als Nicht-07er-Nutzer habe ich da mal eine andere Frage:

Muß man eine AHK mit 07er-Nummer eintragen lassen? Ich denke es gibt für diese Fahrzeuge gar keine Fahrzeugpapiere.

Gruß
Olaf
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OST
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Re: Peka Anhängerkupplung

Beitrag von OST »

Moin Dirk,

jetzt habe ich doch noch etwas gefunden, was Dir evt. weiterhilft.

Die Firma Gay+Nater in Kalrsruhe führt anscheinend den Service und die Papierangelegenheiten für die nicht mehr bestehende Firma Peka weiter.
Hier gibt es die Möglichkeit per Fax entsprechende Unterlagen zu bestellen. Kostet wohl knapp 20,-EUR
Unter http://www.GayNater.de gibt es die Rubrik Peka, dort kann man das entsprechende Formular runterladen.

Gruß
Olaf
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Roman
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Re: Peka Anhängerkupplung

Beitrag von Roman »

OST hat geschrieben:Moin Dirk,

ich kann Dir zwar nicht weiterhelfen, aber als Nicht-07er-Nutzer habe ich da mal eine andere Frage:

Muß man eine AHK mit 07er-Nummer eintragen lassen? Ich denke es gibt für diese Fahrzeuge gar keine Fahrzeugpapiere.
AFAIK muß man seit einiger Zeit eine AHK gar nicht mehr eintragen lassen.

Grüsse
Roman
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OST
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Re: Peka Anhängerkupplung

Beitrag von OST »

Hallo Roman,

das ist meineswissens aber nur der Fall wenn das Fahrzeug eine EG-Zulassung hat und die AHK eine EG-Abnahme hat.
Das wird bei unseren alten Schlurren wohl kaum der Fall sein.

Olaf
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D-MARKs
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Re: Peka Anhängerkupplung

Beitrag von D-MARKs »

Hallo zusammen!

Erstmal Danke, Olaf!

Also: Natürlich müsste ich beim 07er nichts eintragen lassen...geht ja auch rein schriftlich gar nicht... aber: ich habe mich vor ein paar Wochen mit einem TÜV-Prüfer darüber unterhalten...

...anbauen darf ich da alles! Schließlich hat ja nicht das Fahrzeug, sondern habe ich die Nummer zugeteilt bekommen. Also bin allein ich für die Sicherheit des Fahrzeuges verantwortlich.
Da auch irgendwelche Showfahrzeuge mit 06er oder 07er Kennzeichen überführt werden können ist ein Umbau auch nicht sonderlich problematisch.

Aber der Anhängebetrieb mit einem solchen Fahrzeug ist so eine Sache für sich. Keiner weiß da genau was man darf (Hänger mit rotem Kennzeichen- historisches Gespann, oder Hänger mit schwarzen Kennnzeichen, womöglich noch ein Trailer mit einem Fahrzeug drauf...) da braut sich jeder Gesetzeshüter sein eigenes Süppchen.

Fakt ist nur: bei einem Unfall trage ich ganz allein die Haftung ! Habe ich aber ein Dokument vorliegen, welches besagt, daß ein amtlich anerkannter Sachverständiger den Umbau abgenommen hat, bin ich auf der sichereren Seite.

Den GLI Umbau habe ich ebenfalls komplett abnehmen lassen. Im Falle einer Abschaffung von 07, was ich nie hoffen mag, könnte ich die Fahrzeuge dann ohne weiteres "normal" oder auf "H" zulassen.

Gruß,
Dirk.

P.S.: Kennt sich jemand richtig gut aus, wie das bei 07er "Zugfahrzeugen" z.B. mit Wohnwagen zum Treffen ziehen rechtlich aussieht?
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