Das ist der alte Führerschein bis 1999.
Damals gabs bei uns 5 Führerscheinklassen:
1 = Motorrrad
1a = Motorrad bis 27 kw
1b = Motorrad bis 125 ccm und max 11 kw
2 = LKW über 7,5 to und Züge mit mehr als 3 Achsen
3 = PKW und LKW bis 7,5 to und Züge mit max. 3 Achsen bis 18,75 to.
4 = Kleinkrafträder bis 50 ccm und 50 km/h
5 = motorisierte Krankenfahrstühle, Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h L: selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge (z.B. Gabelstapler u. ä.) mit Anhänger bis 25 km/h; land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h.
Mofa = bis 25 ccm und 25 km/h
Für Personenbefürderung (Bus, Taxi) musste man noch eine gesonderte Fahrerlaubnis machen.
Klasse 1 konnte nur nach mindestens 2 Jahren Besitz der Klasse 1a und mindestens 4000 km Fahrpraxis erworben werden.
Klasse 1 inkludiert Klasse 1a, 1b, 4 und Mofa
Klasse 2 inkludiert Klasse 3, 4, 5 und Mofa
Klasse 3 inkludiert Klasse 4, 5 und Mofa (Bei Erwerb vor 1.1.1980 auch Klasse 1b)
Ab 2000 gelten auch in Deutschland die EU-Klassen.
Beim Umschreiben eines alten Führerscheins Klasse 3 auf EU bekommt man folgende Klassen:
B, BE, C1, C1E, M, L, T und die nationalen Klassen CE79, C1 171, L 174, L 175
Das mit der alten Klasse 3 ist eben der kleine Vorteil der frühen Geburt.
Grüsse
Roman