Wissenswertes
C1 C1E C CE
Die Klassen C1 und C1E werden befristet
auf die Vollendung des 50. Lebensjahres,
ab dem 45. Lebensjahr befristet auf 5 Jahre erteilt.
Die Klassen C und CE werden befristet auf 5 Jahre erteilt.
Wird eine dieser Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klasse mehr gefahren werden.
Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.
Gruß
Siegmund
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