ich habe einige Fragen zur Anhängerkupplung beim Passat 32.
Mein TS ist von 1975 1,5l 85 PS ZC
Die AHK ist eine Peka R81/1
Ich habe hier ein Kraftfahrzeug-Typblatt vom 16.04.1973, da steht drin, der Passt mit 1,5 l Motor darf 850 kg gebremst (bei einer Steigung bis 12%) ziehen und 450 kg ungebremst die AHK kann aber 1000 kg können/dürfen das die 1,6 l Motoren und woher kommt der Unterschied? Oder gibt es ein späteres Typblatt, dass auch meinem TS die 1000 kg erlaubt?
In der Anleitung steht, dass im Bereich der Anlageflächen der AHK der Unterbodenschutz und das Dämmmaterial weg muss. Gilt das auch für die Stütze die sich auf dem Heckblech abstützt? innen und außen, denn da wird ja noch das dicke Blech montiert. Wenn ja, wie habt ihr diese Stelle vor Rost geschützt?


Zu guter Letzt, das Blech, welches hinter das Heckblech gemacht wird fehlt bei meiner AHK, Richard hat mir dankenswerterweise eines gemacht, allerdings bin ich mir jetzt zwecks der Schrauben nicht sicher, gehören da M8 oder M10 rein und welche Festigkeit? Das steht beides leider nicht in der Anleitung.
Schönen Gruß
Veit