Fotos bei H-Begutachtung

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Passat-Tommy
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Fotos bei H-Begutachtung

Beitrag von Passat-Tommy »

Hallo zusammen,

am 10.05. wird mein Drittfahrzeug (Toyota Corolla Tercel Station Wagon 4WD; sehr selten in Deutschland!) 30 Jahre alt und so bin ich gestern zum TÜV und habe für den 11.05. einen Termin zur H-Begutachtung vereinbart. Bei der Gelegenheit wurde mir mitgeteilt, dass neuerdings Bilder vom begutachteten Fahrzeug gemacht und zu den Akten genommen werden müssen.
Ich hatte 2019 und 2020 je ein Fahrzeug bei der H-Begutachtung, aber von Bildern habe ich noch nie gehört. Es wurden auch sicher keine gemacht, denn ich war während der Begutachtung anwesend.
Hat einer von Euch schon jemals davon gehört?

Grüsse an alle und bleibt gesund!

Thomas
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Roman
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Re: Fotos bei H-Begutachtung

Beitrag von Roman »

Die Richtlinie zur Begutachtung von Oldtimern nach §23 StVZO stammt von 2011 und ich konnte nirgendwo einen Hinweis finden, das diese Richtlinie seitdem verändert oder ergänzt wurde.

Den Wortlaut der Richtlinie kann man hier nachlesen:
https://www.oldtimer-anwalt-hamburg.de/ ... oldtimern/

Und da steht nichts davon drin, das der Zustand des Fahrzeugs durch Bilder dokumentiert werden muß.
Selbst auf den Homepages des TÜV finde ich dazu keinen Hinweis.
Wobei der TÜV gerne einmal über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende Kriterien aufstellt und die dann zur Anwendung bringt.
Da hilft es dann, mal zu einer anderen Prüforganisation (Dekra, GTÜ, Küs, FSP, etc.) zu fahren.

Grüße
Roman
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Lalli
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Re: Fotos bei H-Begutachtung

Beitrag von Lalli »

Servus Thomas,

ich hatte auch schon mal davon gehört, damit die dann immer nachsehen können, ob noch alles so aussieht (Rad/Reifen Kombination etc.), wie das Fahrzeug zur H-Abnahme kam.
Angeblich hat die Polizei dann auch Zugriff auf die Bilder, so dass hier bei ner Kontrolle gleich festzustellen ist, ob etwas verändert wurde! :o

Hab ich nur mal nebenbei gehört, ob dies tatsächlich mit ein Grund ist und ob das jeder TÜV/Bundesland/Landkreis für sich entscheiden kann, keine Ahnung... :-k

Aber man kennt dies ja mit den 07er Nummer, die selbst von Landkreis zu Landkreis anders "verfolgt" werden.


Gruß
Lalli
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Re: Fotos bei H-Begutachtung

Beitrag von Roman »

Und was würde passieren, wenn ich z.B. einen 32er mit Stahlfelgen zur H-Abnahme fahre und dann die Original VW Alufelgen aus den 70ern drauf mache?
Die sind ja historisch korrekt und auch damit hätte das Fahrzeug die H-Abnahme bestanden.
Un wenn die Reifen- und Felgengröße identisch ist, muß man die noch nicht einmal eintragen lassen.

Grüße
Roman
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Lalli
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Re: Fotos bei H-Begutachtung

Beitrag von Lalli »

Roman hat geschrieben: Mi 14. Apr 2021, 12:09 Und was würde passieren, wenn ich z.B. einen 32er mit Stahlfelgen zur H-Abnahme fahre und dann die Original VW Alufelgen aus den 70ern drauf mache?
Die sind ja historisch korrekt und auch damit hätte das Fahrzeug die H-Abnahme bestanden.
Un wenn die Reifen- und Felgengröße identisch ist, muß man die noch nicht einmal eintragen lassen.

Grüße
Roman
Schon klar Roman, ich schreibe ja auch nur was ich gehört habe, ob das Sinn macht oder nicht, bleibt jedem selbst überlassen dies zu beurteilen! ;)

Gruß
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Re: Fotos bei H-Begutachtung

Beitrag von KX 2200 »

Bei der H-Abnahme meines 32b im September 2017 wurden ausschließlich Fotos vom Motorraum gemacht und zu den Akten genommen. Meine Frage warum das geschieht, wurde mit "es nehmen so viele Leute technische Veränderungen vor. Wir sollen den Zustand zum Zeitpunkt der H-Abnahme dokumentieren" beantwortet. Das war bei einer TÜV Station in Hessen.

Grüße
Jürgen
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Re: Fotos bei H-Begutachtung

Beitrag von MuSaBo »

Hallo,
hier bei uns werden schon seit mindestens zwei Jahren immer Bilder gemacht.
Recht viele sogar, sogar von der Innenausstattung.
Zuletzt bei Martinas Rotem "musste" für die Bilder sogar das zu neue Alpine kurzfristig ausgebaut und ein Originalradio eingesetzt werden, also nach Absprache vor Ort.
Während der Prüfer weitere Bilder gemacht hat wurde das Alpine bereits wieder eingesetzt.

Ihm sei das egal, sagte er, aber diese Gutachten und damit auch der Prüfer werden offenbar an anderer Stelle überprüft.

Aber bei uns hier in Bo werden viele solche Sachen ziemlich krass gehandhabt, und schon eigentlich so lange ich mich erinnern kann.
Ich als nativ Essener, der dort nie Probleme hatte ein 16er Kennzeichen an einem Motorrad fahren zu können war bei Umzug hier hin entsetzt als mir gesagt wurde dass in BO unter 20ern nichts geht ... und das bereits in den 90ern.

Gruß, Stefan
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Roman
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Re: Fotos bei H-Begutachtung

Beitrag von Roman »

16er, 20er?
Meinst du das 80er Kennzeichen?

Das ist auf PKW und Motorrädern bundesweit explizit nicht zulässig, in keinem Falle, auch bei US-Importen nicht.
Zitat FZV:
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden.
Und Fahrzeuge nach $10 Absatz 6 Nummer 3 sind:
bei Fahrzeugen nach Maßgabe der Richtlinie 2003/37/EG sowie Fahrzeugen, die nach den Baumerkmalen ihres Fahrgestells diesen Fahrzeugen gleichzusetzen sind, den Anforderungen der Richtlinie 2009/63/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über bestimmte Bestandteile und Merkmale von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (ABl. L 214 vom 19.8.2009, S. 23) in der jeweils geltenden Fassung,
Die Richtlinien befassen sich mit Land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen.

Trotzdem sieht man gar nicht so selten auch PKW mit 80er Kennzeichen.

Grüße
Roman
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Re: Fotos bei H-Begutachtung

Beitrag von MuSaBo »

Hallo Roman,
gehört hier zwar eigentlich nicht hin, aber zur Erklärung, ich meine die Breite der normalen Motorradnummernschilder vor der Umstellung auf die aktuelle Schriftgröße, nicht die Nummernschilder der Kraftis/Amis.

Hatte man, als Beispiel, das Kennzeichen E-A1 so war es kein Problem das auf einem Nummenschild in den Maßen Breite 16cm x Höhe 20cm gestempelt zu bekommen, auch mit D-Feld.
Das Kennzeichen BO-A1 hätte, regelkonform, auf ein Nummernschild Breite 18cm x Höhe 20cm gepasst und wäre von der Größe her auch offiziell zulässig und legal gewesen.
Aber, in Bo hätte dir, ohne Vitamin B, kein STVAmitarbeiter darauf Stempel geben dürfen, in Bo wurde sich über deutschlandweit geltendes Recht hinweggesetzt und nur Nummernschilder mit mindestens 20x20cm bekamen Plaketten.
Und dabei war es auch nicht möglich einfach zu einem anderen Zweigstelle zu gehen, diese Direktive galt in ganz Bo.

Das meinte ich mit "bei uns herrschten schon so lange ich zurückdenken kann" verschärfte Regeln.
Gruß, Stefan
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Re: Fotos bei H-Begutachtung

Beitrag von Roman »

OK, rechnen wir einmal mit Normalschrift das Kraftradkennzeichen:
Obere Reihe:
1. Rand = 2 mm
2. Eurofeld = 40 mm
3. Abstand zwischen Eurofeld und 1. Buchstabe = 8 mm
4. Breite 1. Buchstabe = 47,5 mm
5. Abstand zwischen 1. und 2. Buchstabe = 8 mm
6. Breite 2. Buchstabe = 47,5 mm
7. Abstand zum Rand = 8 mm
8. Rand = 2 mm

Untere Reihe:
1. Rand = 2 mm
2. Abstand Buchstabe zum Rand = 8 mm
3. Breite Buchstabe = 47,5 mm
4. Abstand Buchstabe zur Zahl = 15 mm
5. Breite der Zahl = 44,5 mm
6. Abstand zum Rand = 8 mm
7. Rand = 2 mm

Obere Reihe also 163 mm und untere Reihe 127 mm
Das Kennzeichen muß aber breiter sein, da beim Kraftradkennzeichen eine Mindestbreite von 180 mm vorgeschrieben ist.
Auch in E war also ein 16cm Kraftradkennzeichen vorschriftenwidrig.

Darfst du selbst nachlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_ ... age_4.html

Grüße
Roman
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