H-Zulassung mit 1.8T Umbau - gab es damals Umbauten?

Hier geht es um die Technik des Passat/Santana Typ 32/33 und 32B
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KonTrast
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H-Zulassung mit 1.8T Umbau - gab es damals Umbauten?

Beitrag von KonTrast »

So, es kommt wie es kamen musste... Vorher alles mitm Prüfer abgesprochen und jetzt gehts auf einmal doch nicht. Der 1.8T Umbau sei laut seinem Vorgesetzen damals nicht üblich gewesen und damit nicht zeitgenössisch/ H tauglich, da hilft es angeblich auch nicht, dass die max. zehn Jahre zwischen zwischen Karosse und Motor eingehalten wurden.

Meine Frage, gibt es ggf. eine VW Scene oder ähnl. von 1998 oder früher, wo so ein Umbau durchgeführt wurde, oder hat jmd. den Umbau so mit H eingetragen?
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Roman
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Re: H-Zulassung mit 1.8T Umbau - gab es damals Umbauten?

Beitrag von Roman »

Ich kennen keinen Umbau auf den 1,8T von damals.
Alle Umbauten auf 1,8T wurden deutlich später gemnacht.

Damals üblich waren z.B. Umbauten auf 16V oder 5-Zylinder Turbo.
Auch einen G60-Umbau kenne ich von damals.

Aber warum H?
Der 1,8T hat doch mindestens Euro 3 und ist damit steuerlich satte 70,- € günstiger als mit H.
Selbst mit Euro 2 wären es nur 132,- € Steuern, mit H dagegen 191,- € Steuern, also 59,- € mehr!

Grüße
Roman
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paul_mh
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Re: H-Zulassung mit 1.8T Umbau - gab es damals Umbauten?

Beitrag von paul_mh »

Hallo,

ganz ehrlich: da muss ich dem Prüfer Recht geben. In den 80er Jahren war "klassisches" Tuning noch zeitgenösisch. Das heißt was Motor-Tuning betrifft:
  • Verdichtung erhöhen
  • Sportauspuff
  • Leistungsstärkere Motoren aus der gleichen Zeit einbauen
  • Hubraum vergrößern
  • Scharfe Nockenwellen, Kanäle bearbeiten, Umbau auf Weber Vergaser etc.
Zu diesen Beispielen wird man in der zeitgenösischen Literatur Beispiele finden, respektive gab es ja auch kommerzielles Tuning von Oettinger und ABT mit bis zu 167 PS auf Basis der jeweils stärksten 5-Zylinder.

Hingegen ist ein Umbau auf 1,8 T Motor, der 1995 komplett neu raus gekommen ist in einer Passat-Baureihe die von 1981-1988 gebaut wurde halt eher nicht wirklich zeitgenösisch.

Mir haben sie bei der Eintragung vom ABS aus einem 1989er Audi in meinem 1985er Passat mit Frontantrieb schon gesagt, dass ich mir damit eine H-Zulassung abschminken kann... Dabei gab es ABS im Syncro schon ab 1985 als Extra...

Beste Grüße,
Paul
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Roman
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Re: H-Zulassung mit 1.8T Umbau - gab es damals Umbauten?

Beitrag von Roman »

10 Jahre, das wäre 1998.
D.H. der 1,8L-Motor kann damals max. 3 Jahre alt gewesen sein und eigentlich nur aus einem Unfallauto stammen können.

Daher hat den Umbau wohl niemand gemacht.

Was das ABS angeht:
Da ist der Prüfer aber kleinlich.
Nicht nur im syncro gabs damals ABS als Extra, sondern auch schon ab November 1986 im Golf 2 mit Frontantrieb.
Ab Modelljahr 1989 sogar mit Trommelbremse hinten.

Grüße
Roman
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Re: H-Zulassung mit 1.8T Umbau - gab es damals Umbauten?

Beitrag von troublemaker »

Man kann das Auto auch ohne H als Youngtimer oder Oldtimer versichern, dann ist er auch günstig versichert.
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Re: H-Zulassung mit 1.8T Umbau - gab es damals Umbauten?

Beitrag von Harryj19 »

[quote=Roman post_id=146268 time=1753730796
Aber warum H?
Der 1,8T hat doch mindestens Euro 3 und ist damit steuerlich satte 70,- € günstiger als mit H.
Selbst mit Euro 2 wären es nur 132,- € Steuern, mit H dagegen 191,- € Steuern, also 59,- € mehr!

Grüße
Roman
[/quote]

Ich glaube nicht das du mit so einem Motor einen steuerlichen Vorteil bekommst. Es sei denn du lässt ein Abgas- und Lärmgutachten erstellen. Das Spenderfahrzeug hat eine andere Betriebserlaubnis wie der Empfänger. Da wird die Schlüsselnummer genullt und die Schadstoffklasse wird so eingestuft wie ohne Kat.
Hatte in einen 1er Golf einen 2L 16V aus dem 35i inkl Kat, Aktivkohlefilter, Getriebe usw eingebaut. Eingetragen wurde er, da das Fahrzeuggewicht aber zu weit auseinander lag war kein Steuervorteil möglich. Seit dem sind die Regularien eher strenger geworden. Bei dem Umbau sollte man H oder Schadstoffklassen hinten anstellen und froh sein überhaupt eine Zulassung zu bekommen.
MfG Harry
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KonTrast
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Re: H-Zulassung mit 1.8T Umbau - gab es damals Umbauten?

Beitrag von KonTrast »

Also n Bekannter hat erst letztes Jahr nen zieml. moderen Mustang Motor in seinen Granada MK1 gebaut. Das H gab es trotzdem, da er damit argumentiert hat das das Auto in Südafrika länger gebaut wurde.... Ich hab die Santana Japan Keule noch nicht mal rausgeholt und bin dennoch am kämpfen.
Das ärgert mich schon massiv, zumal ich dies extra vorher mit dem Prüfer abgesprochen habe. Meine Güte, heute werden neue E-Auto geschlachtet für irgendwelche Elkroumbauten und beim 1.8T soll es n Problem sein - letztendlich ist das nur Motor und Seuergerät. Mehr modernes ist nicht dran. Das hätte man auch damals locker schon so kaufen können, also ohne Spenderfahrzeug.

Steuer ist auch gar nicht so das Thema, aber Verischerung. Ohne H will der HDI nicht auf Oldtimer versichern.
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Re: H-Zulassung mit 1.8T Umbau - gab es damals Umbauten?

Beitrag von Roman »

Es gibt ja nicht nur den einen Prüfer.
Geh doch einfach mal zu einem anderen Prüfer.

Grüße
Roman
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Re: H-Zulassung mit 1.8T Umbau - gab es damals Umbauten?

Beitrag von troublemaker »

KonTrast hat geschrieben: Di 29. Jul 2025, 17:27 Steuer ist auch gar nicht so das Thema, aber Verischerung. Ohne H will der HDI nicht auf Oldtimer versichern.
Es gibt auch andere Gesellschaften, die das anbieten. Ohne "H", aber eben mit Wertgutachten.
Ich möchte an meinem T3 kein H, hat für mich keine Vorteile. Deshalb Wertgutachten und Youngtimerversicherung.
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Re: H-Zulassung mit 1.8T Umbau - gab es damals Umbauten?

Beitrag von paul_mh »

Hallo,

also wie schon gesagt: die Vorgaben fürs H-Kennzeichen sind da eigentlich sehr eindeutig. Ein 1,8T Umbau im Passat 32B geht ganz objektiv einfach nicht mehr als zeitgenösisches Tuning durch:

- es gab im 32B serienmäßig nie einen Turbo-Benziner
- sämtliche leistungsstarken Modelle im 32B waren 5-Zylinder (auch das 20V Modell aus Japan das du andeutest)
- der Motor den du nun einbauen willst, war erst in der Baureihe Passat 3B (B5) verfügbar, also formal sind da zwei komplette Passat-Generationen dazwischen

Während du also die "10-Jahres" Regel formal einhältst, spricht alles andere dagegen:
- Umbau war damals nicht üblich
- anderes Motor-Konzept
- deutlich mehr Leistung, was typischerweise auch noch weitere Änderungen am Fahrzeug erfordert
- Motor aus einer anderen Baureihe, 3 Generationen später

Wenn es dann darum geht eine Unterschrift zu machen, dann werden Beamte und Gutachter immer zögerlich, während vorab und mündlich "eh alles kein Problem ist"...

Bei deutlich älteren/selterenen Fahrzeugen kann es durchaus mal sein, dass ein Prüfer im Sinne der "Erhaltung des historischen Kultutgutes" auch etwas weitgehendere Umbauten durch winkt. Aber in deinem Fall gibt es einfach keinen Grund warum man da ein Prüfer die Augen zu drücken sollte: die originalen Motoren sind extrem robust und gut verfügbar. "Zeitgenösisch getunte" 5-Zylinder Motoren mit der von der angstrebten Leistung sind ebenso realistisch machbar. Mit einer Zustimmung würde sich ein Prüfer also potenziell nur selbst in Schwierigkeiten bringen.

Beste Grüße,
Paul
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