Roman hat geschrieben:Tja, richtig lesen!
Zuerst aus dem EU-Dokument:
Artikel 24:
Die Mitgliedstaaten können ein bestimmtes Fahrzeug oder
ein Fahrzeug, das eine Einzelausführung darstellt, von einer oder
mehreren Bestimmungen dieser Richtlinie oder eines oder mehrerer
der in Anhang IV oder Anhang XI aufgeführten Rechtsakte
ausnehmen, sofern sie entsprechende alternative Anforderungen
festlegen.
Und aus dem 1. Link:
Das neue Verfahren gilt nur für Neufahrzeuge > 25 km/h, die bislang noch nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassen waren.
und
Für alle anderen Fahrzeuge bleibt es gem. § 14 Abs. 2 i.V.m. § 44 Abs. 1 FZV beim beim Verfahren nach § 21 StVZO. (z.B. Gebrauchtfahrzeuge aus den USA oder Wiederzulassungen)
Grüsse
Roman
Wenn dann richtig lesen:
Diese Sonderzulassunggstelle überprüft
alle § 21 Abnahmen und nicht nur diese für Neufahrzeuge betreffend, ich habe es in 2009 schon zweimal mit durch, einmal Abnahme Hochdach auf T4 und einmal Einfuhr von einem Gebrauchtfahrzeug (Ez. 1993) aus der Schweiz
Ich zitiere mal wieder:
Dies gilt auch für den Fall, dass Sie durch Veränderungen
am Fahrzeug (z. B. Gasanlageneinbau,
Fahrwerksänderungen etc.) ein Gutachten nach
§ 19 (2) in Verbindung mit § 21 StVZO vom amtlich
anerkannten Sachverständigen/Technischen Dienst
erhalten haben, da auch hier die Betriebserlaubnis
für Ihr Fahrzeug erloschen ist und somit neu erteilt
werden muss.
Quelle:
http://www.marburg-biedenkopf.de/upload ... assung.pdf
Jetzt könnt ihr wieder
Ich habe nicht vor irgendjemandem Angst zu machen, aber Fakt ist das es hier so und nicht anders abläuft und da ist nichts mehr mit Schmuh machen
Selbst der Chef vom Tüv Hessen findet das ganze überzogen und gab mir den Tipp wenn ich einen Umbau abnehmen lasse der von dieser Sonderzulassungsstelle nicht abgenickt wird, das Fahrzeug zuerst in einem anderen Bundesland ohne diese Vorschriften auf einen Strohmann zuzulassen und wenn die Betriebserlaubnis erteilt ist es in Hessen auf meinen namen umschreiben zu lassen.
Nochwas zu den "Entwicklungsländern" die ich extra in "" gesetzt hatte, ich weiss das dort die meisten Gutachten und ABE erstellt werden, das liegt aber nicht daran das nur diese es dürfen, sondern weil es dort einfacher ist als in anderen Bundesländern
Diese Info habe ich von mehreren Inhabern solcher Papiere bekommen auf meine Frage hin warum sie trotz Heimatstandort Hessen nach Bayern oder BaWü gehen um dort eine ABE erstellen zu lassen