Es ist mir völlig egal, ob Martin sich nen Rock anzieht und sich für nen Kölner Prüfer bückt, um seine Plakette zu bekommen
Aber durchaus vorstellbar ist schon, dass der ein oder andere Bayrische Prüfer, den man am Telefon erwischt, keinen Bock hat, das mal nachzusehen... ist in NRW bestimmt nicht anders..
da hast Du völlig recht, das die nur machen was die müssen.
Allerdings könntest Du mal bei einem AHK-Hersteller nachfragen ob die Unterlagen haben. Oder bei einem Prüfer von der Dekra oder GTÜ den Du vielleicht aus der Werkstatt Deines Vertrauens kennst, die bemühen sich auch mal.
Grüsse Peter
So ist das Leben, wer ins Bett macht, macht nicht daneben.
Roman hat geschrieben:Schau einmal in die Anleitung, ob da etwas diesbezüglich drin steht.
Beim 32B steht der Hinweis mit der Auflastung in der Anleitung drin.
Grüsse
Roman
Hallo Roman,
hab noch kein Syncro, wird aber dieser tage =D>
was steht denn ich der anleitung????
Ich weis nicht, ob in meinem Zukünftigen Syncro ein solche anleitung vorhanden ist
deswegen die vlt etwas andere frage
Viele grüße
Trophyrentner
Passat 32B CY Vari GT Klima, was anderes macht keinen Sinn
Ich hab zwar jetzt grad unmittelbar keine Betriebsanleitung zur Hand, aber grundsätzlich müßte das doch in jeder Anleitung seit es syncros gibt drinstehen... denn grundsätzlich gibt es da ja keinen Unterschied .
In der 32B-Anleitung steht beim syncro die Anhängelast von 1500 kg drin, aber auch ein Hinweis, das man die auf 1700 kg (4-Zylinder>) bzw. 1800 kg (5-Zylinder) erhöhen kann. Dieser Hinweis steht sogar im Prospekt drin.