Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Hier hin gehören alle Themen rund um Fahrzeuge, die nichts mit dem Passat/Santana Typ 32/33 und 32B zu tun haben (z.B. auch Passat Typ 35i, Typ 3B).
Benutzeravatar
Roman
Administrator
Administrator
Beiträge: 8999
Registriert: Di 22. Jan 2008, 21:44
Wohnort: 71287 Weissach

Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Roman »

Naja, viel ändert sich nicht.

Man muß es schon genau lesen!

Die Bußgeldvorschriften sagt z.B.:
Kurzzeitkenzeichen einer anderen Person zur Nutzung an einem anderen Fahrzeug überlassen.
Auf deutsch:
Wenn ich ein KZK besorge und das auf mein Auto montiere und das Auto dann verkaufe, darf der Käufer das KZK nutzen, da es ja nicht "an einem anderen Fahrzeug" benutzt wird.

Und im geänderten Paragraphen heißt es nun:
Auf Antrag hat die örtlich zuständige Zulassungsstelle bei Bedarf ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen.
Früher hieß es:
Auf Antrag hat eine Zulassungsbehörde...
Früher konnte man also das KZK in Köln beantragen und damit ein Fahrzeug von München nach Hamburg überführen.
Jetzt muß man das KZK bei der örtlich zuständigen Zulassungsstelle beantragen.

Nur ist nicht geklärt, welches die örtlich zuständige Zulassungstelle ist.
Die am Zielort oder die am Abholort.

Grüße
Roman
Passat SRH GLX '87 DS Automatik, Kalaharibeige metallic
Passat SRH GT '87 KX, Tornadorot
Passat SRH LX '80 FY, 2-Türig, Inarisilber
Alltagsfahrzeug: BMW 320i E46 Steptronic
Bild
Merlin6000
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 1003
Registriert: Di 15. Mai 2012, 15:57

Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Merlin6000 »

Zuständig ist die für den Antragsteller örtliche Zulassungsstelle wo dieser seinen ersten Wohnsitz hat
Benutzeravatar
Manni
Supermoderator
Supermoderator
Beiträge: 3658
Registriert: Di 1. Apr 2008, 06:58
Wohnort: Pommersfelden (Oberfranken)

Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Manni »

Finde ich echt mist!
Ich wohne im Landkreis und zu meiner richtigen Zulassungstelle habe ich 25km einfach und muß in die Stadt fahren.
Zur Zulassungsstelle des Nachbarlandkreises habe ich nur 7 km einfach.
Das war bisher immer sehr praktisch.

Auch habe ich mir bereits Kennzeichen über den Zulassungsdienst holen lassen wenn ich selbst keine Zeit hatte.
Das war dann wieder ne andere Stadt, nämlich da wo ich arbeite.

Mich :kotz an!!!

Scheiß da ehh
Karteikasten (IG-Zeitung) Onlineversion, Foren Moderator, Ansprechpartner Merchandising Artikel ( T-Shirts, Kalender usw.) Vorstandsmitglied

Meine Fahrzeuge:
Passat Variant 1,8t / Passat Fließheck DS
Bild
Benutzeravatar
Quantum5e
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 1356
Registriert: Di 1. Apr 2008, 06:00
Wohnort: 94374 Schwarzach

Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Quantum5e »

Irgendwie gefällt mir die Lösung vom Hanswurschd auch besser...
Quantum Stufe 2,3 L 5er NG ca.150 PS BJ 86
Hanswurschd
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 1030
Registriert: Fr 12. Dez 2008, 16:29
Wohnort: Rechberghausen

Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Hanswurschd »

Quantum5e hat geschrieben:Irgendwie gefällt mir die Lösung vom Hanswurschd auch besser...

Die funktioniert auch problemlos mal Samstags oder Sonntags.... und es reicht doch wenn im Schein VW Passat steht oder?
32b-299 alpinweiß 88kW 5 Zylinder 358000km 1.Hand
32b-299 alpinweiß 20V Turbo mit abartiger Leistung
32b-299 jadegrün Vorfaceliftsyncro original und rostfrei
Benutzeravatar
Quantum5e
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 1356
Registriert: Di 1. Apr 2008, 06:00
Wohnort: 94374 Schwarzach

Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Quantum5e »

wenn ich jedesmal, wo ich so eine Nummer abgezogen habe, ein Kurzzeitkennzeichen geholt hätte, wäre das 4 Stellig geworden :-)


Wobei ich niemanden zu sowas verleiten möchte... Wenns knallt, wird das bestimmt sehr ungemütlich, wenn jemand die Fahrgestellnummer nachschaut!
Quantum Stufe 2,3 L 5er NG ca.150 PS BJ 86
Hanswurschd
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 1030
Registriert: Fr 12. Dez 2008, 16:29
Wohnort: Rechberghausen

Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Hanswurschd »

Aber erst dann!
Denn Passat=Passat und Eier in der Hose=Eier in der Hose.....
Muss ja nicht das Kennzeichen vom Trecker für nen Audi verwenden :u:
32b-299 alpinweiß 88kW 5 Zylinder 358000km 1.Hand
32b-299 alpinweiß 20V Turbo mit abartiger Leistung
32b-299 jadegrün Vorfaceliftsyncro original und rostfrei
Benutzeravatar
Mr_Sniper
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 924
Registriert: Mo 1. Mär 2010, 23:43

Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Mr_Sniper »

Roman hat geschrieben: Und im geänderten Paragraphen heißt es nun:
Auf Antrag hat die örtlich zuständige Zulassungsstelle bei Bedarf ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen.
Früher hieß es:
Auf Antrag hat eine Zulassungsbehörde...
Früher konnte man also das KZK in Köln beantragen und damit ein Fahrzeug von München nach Hamburg überführen.
Jetzt muß man das KZK bei der örtlich zuständigen Zulassungsstelle beantragen.

Nur ist nicht geklärt, welches die örtlich zuständige Zulassungstelle ist.
Die am Zielort oder die am Abholort.
Diese Zuständigkeit wird durch die Ausführungsvorschriften zum jeweiligen Gesetz geregelt..die gibts leider nicht im Internet.
Kann dir aber sagen,diese Vorschrift sagt aus das die örtliche Zuständigkeit nach allgemeinen behördlichen Zuständigkeitenregelung ergibt d.h. das als Bewohner eines Landkreises die Zulassungsstelle des jeweiligen Landkreises für dich zuständig ist,sprich die Zuständigkeit richtet sich nach dem Petenten nicht nach dem Fahrzeug bzw. Fahrzeugstandort.
Ich suche mal obs die Ausführungsvorschrift doch irgendwo im Netz gibt,aber selbst hier reinstellen will ich die nicht,ich hab keine Ahnung ob ich das veröffentlichen darf,und bevor ich Ärger bekomme lass ichs.
Meine Fortbewegungsmittel:
- 1978er VKLE Jägervari LS
- 1979er VW Passat 32 GLS
- 1996er VW Passat 3B 1.8T
- 2012er Transalp Ambition 2.0
- 2013er Nicolai Helius AM
Benutzeravatar
Burt
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 754
Registriert: Fr 26. Aug 2011, 23:11

Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Burt »

Heisst, fahre ich von H nach S um Passat zu holen, habe ich Kurzzeitkennzeichen mit H im Gepäck. Und ich trag nix in den Schein ein, falls ich nochma mit meim Manta um den Block ballern will, oder mitm Wowa zum Tüv. :occasion5:
Rock on!


Bild
---- www.rauterberg-live.de ----

Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wußte es nicht. Und hat's gemacht :D
Martin
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 5595
Registriert: Di 1. Apr 2008, 12:28

Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Martin »

Burt hat geschrieben:Heisst, fahre ich von H nach S um Passat zu holen, habe ich Kurzzeitkennzeichen mit H im Gepäck. Und ich trag nix in den Schein ein, falls ich nochma mit meim Manta um den Block ballern will, oder mitm Wowa zum Tüv. :occasion5:
Da brauchst Du auch nix eintragen, weil die Daten vom Passat schon im Schein drinstehen. Fragt sich, wie die Polizei dann bei einer Kontrolle auf den Manta mit Passat Fahrgestellnummer reagiert :-k ;) ...
Gruß. Martin

P.S.: ca. -575 (Rest 3), denke ich... :D

🖕 🖕 🖕