Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Hier hin gehören alle Themen rund um Fahrzeuge, die nichts mit dem Passat/Santana Typ 32/33 und 32B zu tun haben (z.B. auch Passat Typ 35i, Typ 3B).
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troublemaker
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Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von troublemaker »

Martin hat geschrieben:Da brauchst Du auch nix eintragen, weil die Daten vom Passat schon im Schein drinstehen. Fragt sich, wie die Polizei dann bei einer Kontrolle auf den Manta mit Passat Fahrgestellnummer reagiert :-k ;) ...
Mag ja bei dir so sein, aber bei mir hat am 2.11. niemand was eingetragen, und wissen wollte ausser der der geplanten Fahrstrecke auch keiner was...
Der einzige Unterschied war der Preisaufschlag für die wirklich "billigen" Blechle von fast 8 € seit April diesen Jahres...
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Eve was here...
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Burt
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Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Burt »

In H gibbet auch nur nen leeren Pappzettel.

Mich beschäftigt auch die Frage, wie ich meinen Wowa ohne Kennzeichen zur HU bekomme. Ich hab nämlich keine alte Nr. und die Kurzzeitplatte ist schon abgelaufen... Letzteres gilt wohl nicht als "altes Kennzeichen". Interessant wäre zu wissen, ob die Zulassungsstelle in Hannover vorab amtl. Kennzeichen ausgibt.... Hab ich noch nie probiert.

Kann ich nich ne alte Nr, die auf mich gelaufen ist nehmen? :-k
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Mr_Sniper
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Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Mr_Sniper »

Zulassungs-Einleitung heißt das Zauberwort.
Du fährst mit den Papieren zur Zulassungsstelle,und lässt den dort normal zu.Die behalten dann je nach Modus operandi den Brief oder Schein oder beides ein,und geben dir halt dann ein Schreiben + ne Kopie der Papiere mit.In dem Schreiben steht halt drin dass du damit nur zu Werkstätten oder dem TÜV fahren darfst und du innerhalb von 1-2 Wochen ein Prüfprotokoll vom TÜV vorweisen musst.Schilder musst du normal prägen lassen,bekommst diese aber nicht mit Siegeln bestempelt.
Deine Papiere und die Siegel auf die Schilder bekommst du dann wenn du das Prüfprotokoll vorweist.
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Manni
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Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Manni »

Moin,
das da beides einbehalten wird glaucbe ich kaum.
Ohne Papiere kannst du ja keinen TÜV machen lassen!

Gruß Manni
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mxzptlk
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Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von mxzptlk »

Hanswurschd hat geschrieben:Man kann auf KZK auch komplett verzichten, ist kein Problem, funktioniert meist problemlos wenn man anständig fährt und kostet noch nicht einmal Geld

als ich meinen 5ender in DA holte waren da plötzlich AÖ schilder drauf und dann hatte er auf einmal nur 70ps... :u:
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Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von mxzptlk »

Burt hat geschrieben:
Mich beschäftigt auch die Frage, wie ich meinen Wowa ohne Kennzeichen zur HU bekomme. Ich hab nämlich keine alte Nr. und die Kurzzeitplatte ist schon abgelaufen... Letzteres gilt wohl nicht als "altes Kennzeichen". Interessant wäre zu wissen, ob die Zulassungsstelle in Hannover vorab amtl. Kennzeichen ausgibt.... Hab ich noch nie probiert.

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Es reicht doch die Versicherungsbestätigung. Aber damit NUR zur HU und dann zum Zulassen, keine Fahrt an den Gardasee^^
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Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Merlin6000 »

mxzptlk hat geschrieben:
Burt hat geschrieben:
Mich beschäftigt auch die Frage, wie ich meinen Wowa ohne Kennzeichen zur HU bekomme. Ich hab nämlich keine alte Nr. und die Kurzzeitplatte ist schon abgelaufen... Letzteres gilt wohl nicht als "altes Kennzeichen". Interessant wäre zu wissen, ob die Zulassungsstelle in Hannover vorab amtl. Kennzeichen ausgibt.... Hab ich noch nie probiert.

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Die reicht nicht, es muss am Kfz ein Kennzeichen montiert sein das diesem Kfz vom Amt zugeteilt wurde
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Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von mxzptlk »

Merlin6000 hat geschrieben:
Die reicht nicht, es muss am Kfz ein Kennzeichen montiert sein das diesem Kfz vom Amt zugeteilt wurde
Woher nehmen? Zumindest bei uns in Bayern is das so, dass man nachm Abmelden seine Nummern behält (reserviert für 1 jahr, oder gleich wieder fürs nächste Auto verwenden). Und irgendein Nummernschild draufklatschen is ja Dokumentenfälschung. Bin schon öfter ohne Nummernschilder direkt zum TÜV gefahren, hat nichtmal ner Polizeistreife interessiert...
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Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Merlin6000 »

Man kann sich vor der Zulassung ein Kennzeichen zuteilen lassen was fest auf das Kfz reserviert wird, was nicht mehr automatisch geschieht, sofort nach dem abmelden ist jedes Kennzeichen wieder frei verfügbar für jeden

Alternative ist nur das Kurzeitkennzeichen oder der Straftatbestand von Kennzeichenmissbrauch und fahren ohne Versicherungsschutz
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Burt
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Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Burt »

Ja, oder ich lass den Onkel von meinem Kumpel mal in seiner Kramkiste wühlen, in der Hoffnung dass die alte Nr noch findet...

Also is das KFZ bezogen und ich kann nich die alte Manta-Nr. mißbrauchen :aetsch
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