Hallo,
also ich drücke Euch wirklich alle Daumen und hoffe Ihr bekommt den Schaden ersetzt bzw. so oder so wieder repariert, was mich aber aus Erfahrung stutzig macht ist die Aussage "am Hinterrad erwischt".
Denn ich hatte vor vielen Jahren mal einen Unfall in, zumindest wie ich es verstehe, recht ähnlicher Konstellation.
Ich befuhr eine Vorfahrtstrasse und aus einer Strasse links davon fuhr jemand, für mich heute noch unverständlicher Weise, recht zügig, da er mich wohl durchaus bemerkt hatte, in die von mir befahrene Vorfahrstrasse ein.
Da ich damit nun wirklich nicht gerechnet hatte war ich wohl einfach nicht reaktionsschnell genug und fuhr ihm trotz kräftiger Bremsung doch noch in die hintere Seitentür.
Sicher im Recht zu sein habe ich mir nicht weiter Sorgen gemacht, letztendlich aber habe ich sogar die volle Schuld an dem Unfall bekommen und zwar daher, dass ich ihn "erst" an der hinteren Hälfte erwischt habe.
Ich müsse ihn also bemerkt haben und daher sei nicht er mir auf Grund Vorfahrtsmißachtung in mein Auto gefahren sondern ich ihm auf Grund einer Art Vorfahrterzwingung in Verbindung mangelnder Vorsicht.
Die Rechtssprechung geht bei der Urteilsfindung leider sehr oft vom soganannten Idealfahrer aus und man ist immer wieder erstaunt was solch ein Idealfahrer alles kann und an Unfällen lauf Richtern verhindern kann

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Mal noch zwei Beispiele bezüglich Idealfahrer und wie man sich bezüglich Unfallschuld doch täuschen kann:
Meine Frau fuhr mit ihrem Ersthand 32b auf einer vierspurigen Strasse mit durchgezogener Linie zwischen den Fahrtrichtungen und da dort Strassenbahnen fahren per Schildern ausgeschriebenem Überholverbot.
Als sie, auf der linken Spur stehend, mit ordnungsgemäß eingeschaltetem Blinker, nach links losfuhr um in eine Einfahrt zu fahren (durchgezogene Linie an dieser Stelle natürlich durchbrochen) knallte ihr, auf der Gegenfahrban fahrend (!) mit nachgewiesen erhöhter Geschwindigkeit ein Astra Cabrio genau auf den B-Holm.
Ihr ist zum Glück nichts passiert und es gab genügend Zeugen, aber mit der Begründung der vorausschauende Idealfahrer hätte diesen Wagen bei (noch) einem Seitenblick mehr vor Abbiegen bemerken können hat sie eine deutliche Teilschuld bekommen.
Mit klarem Menschenverstand absolut nicht nachvollziehbar, aber wahr.
Ein andern Mal befuhr ich eine sehr schmale Strasse, auf beiden Seiten geparke Autos, ein Andeinandervorbeifahren nur möglich für Smarts oder dgl..
Fast am Ende dieser Strasse fährt mir gegenüber jemand aus einer Parklücke heraus, zwingt mich zur Vollbremsung, und will darauf bestehen dass ich hunderte Meter rückwärts fahre anstatt mal eben in die Parklücke zurückzusetzen.
Nach viel Gestikulieren in beide Richtungen und nachdem ich bereits meinen Motor abgestellt hatte zwängte sich der Audifahrer dann auf alle Fälle irgendwie doch noch zwischen mir und den parkenden Autos durch.
Dabei streifte er, wie gar nicht zu vermeiden war, meine schöne Stufe

... und fuhr dann, ohne anzuhalten sogar noch einfach weiter, obwohl ich sogar ausstieg und ihm winkend hinterherlief.
Ich stellte ihn dann einige Strasse weiter und rief die Polizei.
Erst in dritter Instanz (!) bekam ich Recht und das auch nur weil ich den Motor abgestellt hatte, so war ich offiziell ein parkendes Fahrzeug.
Wäre mein Motor gelaufen hätte ich fast die volle Schuld zugesprochen bekommen, eben wieder auf Grund dieser Idealfahrerannahme.
Wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort wurde er übrigens auch nicht einmal belangt, da dieses Verfahren bis zur letztendlichen Klärung bereits warum auch immer eingestellt worden war.
Wie geschrieben, ich möchte nicht unken und ganz ehrlich auch in keiner Weise den Eindruck von "selber Schuld" (Insider) vermitteln, aber ich wäre da nicht zu sicher was die Schuldfrage angeht.
Mitfühlender Gruß, Stefan
Hinter meinen Aussagen steht kein Punkt ... hinter meinen Aussagen stehe ich!