Es muß nicht nur verkehrssicher sein, sondern den geltenden Bestimmungen für zugelassene Fahrzeuge entsprechen.
Das ergibt sich so eindeutig aus den Gesetzen.
Zitat §17 Absatz 1 FZV:
Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge. § 31 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.
Hier gibt es einen Verweis auf §31 Absatz 2 der StVZO, der aussagt, das dieser Absatz auch für das 07er Kennzeichen gilt.
Und der §31 Absatz 2 der StVZO sagt folgendes:
Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.
Ich habe mal die entsprechenden Passagen fett markiert.
Eine TÜV-Prüfung ist nichts anderes als die Prüfung, ob das Fahrzeug sich in einem vorschriftsmäßigen Zustand befindet.
Ist ein Fahrzeug nicht in einem vorschriftsmäßigen Zustand, so wird es eine TÜV-Prüfung nicht bestehen.
Daher ist meine Aussage
Diese Fahrzeuge müssen einen TÜV schaffen können, auch wenn sie da nicht mehr hin müssen.
zutreffend.
Grüße
Roman
Passat SRH GLX '87 DS Automatik, Kalaharibeige metallic
Passat SRH GT '87 KX, Tornadorot
Passat SRH LX '80 FY, 2-Türig, Inarisilber
Alltagsfahrzeug: BMW 320i E46 Steptronic
